IT-Geräte als Unternehmen entsorgen: Pflichten nach ElektroG und DSGVO
Getrennte Erfassung, Batterien, Datenlöschung und Nachweise – was Unternehmen beachten müssen.
Kurz gesagt: Ausgemusterte IT gehört nicht in den Restmüll. Unternehmen müssen Altgeräte getrennt erfassen und fachgerecht verwerten lassen, lose Batterien vorher entnehmen und personenbezogene Daten vor der Abgabe löschen. Nachweise dafür sind Abholschein, Löschzertifikat und Entsorgungszertifikat.
Was das ElektroG verlangt
- Getrennte Erfassung: Endnutzer von Altgeräten müssen diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfassen (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
- Batterien entnehmen: Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe getrennt werden (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
- Datenlöschung: Für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten sind die Endnutzer selbst verantwortlich.
- Rückgabe: Hersteller müssen für Geräte aus gewerblicher Nutzung eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen (§ 19 ElektroG). Viele Unternehmen beauftragen stattdessen einen Dienstleister, der Abholung, Datenlöschung und Verwertung aus einer Hand übernimmt.
Was die DSGVO verlangt
Personenbezogene Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt (Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DSGVO) und gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden (Art. 17 DSGVO). Als Verantwortlicher müssen Sie die Einhaltung nachweisen können (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Bei der IT-Entsorgung heißt das: Jede Löschung und jede Vernichtung sollte dokumentiert sein – Gerät für Gerät.
Checkliste für die IT-Entsorgung
- Geräte zusammenstellen. Eine Liste oder ein paar Fotos genügen, damit der Dienstleister vorab kalkulieren und das passende Fahrzeug einplanen kann.
- Löschen oder vernichten? Funktionsfähige Datenträger werden zertifiziert gelöscht, defekte oder gesperrte physisch vernichtet. Mehr zum Unterschied
- Lose Batterien und Akkus entnehmen. Akkus, die im Gerät verbaut sind, können drinbleiben.
- Werthaltige Geräte prüfen lassen. Junge Business-Geräte bringen oft noch Geld. Welche sich lohnen
- Geräte freigeben. Geräte im Mobile-Device-Management oder Apple Business Manager vor der Abholung freigeben – sonst ist keine vollständige Prüfung möglich.
- Nachweise ablegen. Abholschein, Löschzertifikate und Entsorgungszertifikat gehören in Ihre Dokumentation.
Welche Nachweise Sie erhalten
| Nachweis | Wann | Was er belegt |
|---|---|---|
| Abholschein | bei der Übergabe | welche Geräte übergeben und gezählt wurden; eine Ausfertigung bleibt bei Ihnen |
| Löschzertifikat | zu jeder Löschung | Gerät, Datenträger, Seriennummer, Löschverfahren und Zeitpunkt |
| Entsorgungszertifikat | nach Abschluss | Auftraggeber, Datum, Geräte mit Anzahl, fachgerechte Entsorgung und stoffliche Verwertung nach ElektroG und KrWG; vernichtete Datenträger gesondert |
Was wir übernehmen
Wir holen in Berlin und Brandenburg kostenlos ab – von einzelnen Laptops bis zu kompletten Serverräumen –, löschen oder vernichten die Datenträger, kaufen werthaltige Geräte an und führen den Rest der fachgerechten Verwertung zu. Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmen, Behörden und Institutionen.
Mehr zu den Leistungen: IT-Recycling · Server-Entsorgung · IT-Ankauf
Quellen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut:
- § 10 ElektroG – Getrennte Erfassung
- § 19 ElektroG – Rücknahme durch die Hersteller
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), EUR-Lex
- Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Häufige Fragen
Wer ist für die Datenlöschung verantwortlich?
Nach dem ElektroG die Endnutzer selbst, also Ihr Unternehmen. Wir übernehmen die Löschung und liefern Ihnen zu jeder Löschung ein Löschzertifikat als Nachweis.
Was passiert mit Batterien und Akkus?
Lose Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe entnommen werden; wir nehmen sie nicht an, auch keine Ersatzakkus aus USV-Anlagen. Akkus, die im Gerät verbaut sind, sind kein Problem.
Ist die Abholung kostenlos?
Ja, in Berlin und Brandenburg holen wir kostenlos ab, bundesweit auf Anfrage.