Löschzertifikat: Was drinstehen muss
Woran Sie einen belastbaren Löschnachweis erkennen – und welche Fehler häufig vorkommen.
Kurz gesagt: Ein Löschzertifikat belegt für jeden einzelnen Datenträger, dass er vollständig gelöscht wurde. Es nennt mindestens Gerät, Datenträger, Seriennummer, Löschverfahren und Zeitpunkt. Erzeugt wird es von der zertifizierten Löschsoftware bei der Löschung selbst – nicht nachträglich am Schreibtisch.
Diese Angaben gehören hinein
| Angabe | Wozu |
|---|---|
| Gerät | Hersteller und Modell – damit der Nachweis einem Gerät aus Ihrem Bestand zugeordnet werden kann |
| Datenträger | welcher Datenträger im Gerät gelöscht wurde |
| Seriennummer | die eindeutige Zuordnung, Gerät für Gerät |
| Löschverfahren | nach welchem Verfahren gelöscht wurde, etwa BSI-GS bzw. BSI-GSK |
| Zeitpunkt | wann gelöscht wurde |
Ob Sie einen Nachweis je Gerät oder eine Zusammenstellung für den ganzen Auftrag erhalten, ist Geschmackssache – entscheidend ist, dass jeder Datenträger mit seiner Seriennummer darin vorkommt.
Häufige Fehler
- Die falsche Norm. Die DIN 66399 gilt allein für die physische Vernichtung von Datenträgern. Eine softwarebasierte Löschung wird nach dem Löschverfahren ausgewiesen, etwa BSI-GS bzw. BSI-GSK.
- Sammelbestätigung ohne Seriennummern. Ein Satz wie „50 Laptops gelöscht“ lässt sich keinem Gerät zuordnen und taugt im Ernstfall nicht als Nachweis.
- Stückzahlen ohne Zuordnung. Eine Summe ohne Liste dahinter ist keine Quelle. Maßgeblich ist, was je Datenträger nachgewiesen ist.
- Fehlende Datenträger. Datenträger, die sich nicht löschen ließen, müssen als vernichtet nachgewiesen sein – sonst bleibt eine Lücke.
Löschzertifikat und Entsorgungszertifikat
| Merkmal | Löschzertifikat | Entsorgungszertifikat |
|---|---|---|
| Belegt | die Löschung eines Datenträgers | die fachgerechte Entsorgung und stoffliche Verwertung des Auftrags nach ElektroG und KrWG |
| Inhalt | Gerät, Datenträger, Seriennummer, Verfahren, Zeitpunkt | Auftraggeber, Datum, Geräte mit Anzahl; physisch vernichtete Datenträger gesondert |
| Erstellt von | der zertifizierten Löschsoftware | Tech Recycling Berlin |
So erhalten Sie die Nachweise bei uns
Zu jeder Löschung erhalten Sie das Löschzertifikat, das die zertifizierte Löschsoftware erzeugt – unverändert. Datenträger, die sich nicht löschen lassen, vernichten wir physisch nach DIN 66399 und weisen sie im Entsorgungszertifikat gesondert aus.
Mehr dazu: Sichere Datenlöschung · Löschen oder vernichten?
Quellen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut:
Häufige Fragen
Wer stellt das Löschzertifikat aus?
Die zertifizierte Löschsoftware erzeugt es bei jeder Löschung. Wir geben es unverändert an Sie weiter.
Reicht ein Zertifikat für den ganzen Auftrag?
Ja, wenn es jeden Datenträger mit Seriennummer aufführt. Sie entscheiden, ob Sie einen Nachweis je Gerät oder eine Zusammenstellung möchten.
Was ist mit Datenträgern, die sich nicht löschen lassen?
Sie werden physisch nach DIN 66399 vernichtet und im Entsorgungszertifikat gesondert ausgewiesen.